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Telefon: 04542 / 803-0
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Bauwesen Alt-Mölln

Im Abschnitt Bauwesen möchten wir alle Interessierten über möglichst viele Bereiche rund um das Thema "Bauen und Planen" in Alt-Mölln informieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht gewährt werden kann.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenfelde:

Amt Breitenfelde
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de

 

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.

Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.

Flächennutzungsplan:

Ursprungsplan

1. Änderung

2. Änderung

3. Änderung

4. Änderung

5. Änderung

6. Änderung

7. Änderung

8. Änderung, Begründung

9. Änderung

10. Änderung

12. Änderung -in Aufstellung- Begründung TÖB-Anschreiben Bekanntmachung

13. Änderung

Bebauungspläne:

2/I: B-Plan 2/I (Ursprungsplan) Zu den Ziegelwiesen

1. Änderung B-Plan 2/I: Planzeichnung Teil A und Text Teil B; Begründung

2. Änderung B-Plan 2/I: Planzeichnung Teil A und Text Teil B; Begründung, Schallschutzgutachten

3. Änderung B-Plan 2/I Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Plan Begründung Berechnung Grundflächenzahl Waldabstände Abwägung Stellungnahmen Träger öff. Belange 2021 Abwägung Stellungnahmen von Personen 2021 Abwägung Stellungnahmen TöB 2022 Schallgutachten Bestand Biotoptypen Artenschutzrechtliche Prüfung Baugrundgutachten 1 Baugrundgutachten 2

4. Änderung -in Aufstellung- Aufstellungsbeschluß

 

2/II: B-Plan 2/II  Am Lausebusch / Im Weiler Park Planzeichnung Teil A und Text Teil B; Begründung

1. Änderung B-Plan 2/II: Planzeichnung Teil A und Text Teil B; Begründung

2. Änderung - in Aufstellung: Planzeichnung Teil A und Text Teil B - Begründung - Stellungnahmen der TöB - Schallgutachten - Boden: Bericht mit Anlagen Anschreiben TÖBs Bestand Biotoptypen Bekanntmachung Datenschutzhinweise

 

3     Am Horsberg - Text, Begründung

2. Änderung Teil A und Teil B, 2. Änderung Plan 3 Begründung

4     Kampweg, Energiestraße

1. Änderung Plan 4 (in Kraft), 1. Änderung Plan 4 Text

2. Änderung

5 Gewerbegebiet Bundesstraße nicht rechtskräftig -in Neuaufstellung-

1. Änderung Plan 5

6. Gewerbegebiet Stecknitztal, Begründung

1. Änderung Plan 6, Begründung

2. Änderung Plan 6, Begründung

3. Änderung Plan 6, Begründung, Abwägung der Stellungnahmen, Zusammenfassende Erklärung, Bekanntmachung

8      Feuerwehrgerätehaus

10    Mühlbachtal

11    Am Urstromtal

1. Änderung B-Plan

Bauordnung

Neben der Bauleitplanung sind ggf. weitere örtliche Vorschriften oder Gegebenheiten, die bei der Planung und der Durchführung eines Vorhabens bedeutend sein können, zu berücksichtigen.

Hierunter fallen insbesondere:
Satzungen nach Bauordnungsrecht (Gestaltungs- und/oder Erhaltungssatzungen, Klarstellungssatzungen etc.)
Interessensgebiete der Archäologie

- Lageplan der archäologischen Denkmale und Interessensgebiete der Gemeinde Alt-Mölln

- Beschreibung der archäologischen Interessensgebiete

Denkmalschutz

Frau Kerstin Orlowski
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Obere Denkmalschutzbehörde
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon: 04621-387-20
Fax.: 04621-387-55
E-Mail: kerstin.orlowski@alsh.landsh.de
Internet: www.archaeologie.schleswig-holstein.de

Infrastruktur

Strassenbeleuchtung

Straßenleuchtenkataster

Übersicht Straßenleuchten (Planzeichnung)

Übersicht Straßenleuchten (Planzeichnung)

Übersicht Straßenleuchten (technische Daten)

Vielen Dank an die Herren Davidsen und Lübcke vom Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Hilfe bei der Erstellung des digitalen Straßenleuchtenkatasters auf MapSolution!

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung Alt-Mölln

Sanierung 2013

Sanierung 2012

Seit Sommer 2012 wird die Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Alt-Mölln durch Herrn Bürau, Ingenieurbüro Storm, Bad Schwartau, fachtechnisch betreut.

Strassen- und Hausnummern

Straßen- und Hausnummernpläne

Die Gemeinden sind zuständig für die Vergabe der Straßennamen. Die Straßen erhalten einen Straßenschlüssel, der vom Katasteramt übernommen wird. Die Festsetzung der Hausnummern erfolgt durch das Amt Breitenfelde durch Bescheid (Verwaltungsakt).

In der nachfolgenden Tabelle können Sie in der Spalte "Nr." den amtlichen Straßenschlüssel entnehmen. In der Spalte "Hausnummernplan" gelangen Sie, sofern dieser schon erstellt ist, über einen weiterführenden Link zum Hausnummernplan der entsprechenden Straße. Es ist beabsichtigt, die Hausnummernpläne aller Straßen im Frühjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.

Nr Strasse / Hausnummernplan
0020 Alte Salzstraße
0050 Altendorfer Weg
0100 Am Brink
0200 Am Brook
0350 Am Horsberg
0300 Am Lausebuch
0150 Am Schäferkaten
0250 Am Wender
0955 Am Urstromtal
0400 An den Wiesen
0900 Auf der Worth
0450 Bundesstraße
0500 Dorfstraße
0550 Energiestraße
0600 Heinrich-Brandt-Weg
0620 Heinz-Hagelstein-Weg
0650 Im Weiler Park
0700 Kampweg
0750 Karstenberg
0800 Mannhagener Weg
0950 Mühlbachtal
0820 Stecknitztal
0850 Zu den Ziegelwiesen

 

Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für "....Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzegen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen ...".

In Alt-Mölln ist die Bundesstraße 207 (B 207) und ein Abschnitt der Landesstraße 257 (L 257) zu berücksichtigen.

Die Gemeindevetretung der Gemeinde Alt-Mölln hat den Lärmaktionsplan der Gemeinde Alt-Mölln in der Sitzung am 11.12.2014 beschlossen.

Den Lärmaktionsplan der Gemeinde Alt-Mölln können Sie hier, oder während der Öffnungszeiten im Stadthaus Mölln, Zimmer 8, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, während der Dienststunden, montags bis mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen.

Landschaftsplan

Die Gemeinde Alt-Mölln hat die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan dargestellt. Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell für den Flächennutzungsplan.

Den Landschaftsplan der Gemeinde Alt-Mölln können Sie über nachfolgende Links einsehen:

Seiten 1 - 31

Seiten 32 - 58

Seiten 59 - 83

Seiten 84 - 120

Seiten 121 - 140

141 - 148 + Anlagen

Flächennutzungen - Bestand

Biotope - Bestand

Flächennutzungen - Entwicklungen